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Büro Berlin

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Rechtsanwalt Dr. Jens Schilde

Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht

Rechtsanwalt Dr. Jens Schilde, Jahrgang 1960, schloss erfolgreich sein Studium an der juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg im Jahr 1986 ab. Im Anschluss an seine Promotion auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes war er als Justitiar in einem größeren Berliner Industrieunternehmen tätig und dort Leiter der Rechtsabteilung. In diesem Zusammenhang erwarb er sich besondere Kenntnisse zu Rechtsfragen des Anlagenbaus und der Lieferung und Montage von maschinellen, elektronischen und elektrotechnischen Geräten. Diese Bereiche bilden auch heute noch einen Schwerpunkt seiner Arbeit, da er nach wie vor für entsprechende Unternehmen tätig ist.
Seit 1991 ist er selbständiger Rechtsanwalt.
Ein weiterer wichtiger Bereich seiner Tätigkeit ist das Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und zugleich in anderen Bereichen des Grundstücksrechts tätig.
Weitere Schwerpunkte sind das private Baurecht und das Recht der Kapitalanlagen.

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Rechtsanwalt Thomas Fochler

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Jahrgang 1957, studierte von 1980 bis 1984 an der Karl-Marx-Universität Leipzig Wirtschaftsrecht. Er ist seitdem als Wirtschaftsjurist tätig, davon seit 1990 als selbständiger Rechtsanwalt; bis zur Gründung der Sozietät im Jahr 2002 als Einzelanwalt. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und bearbeitet außerdem die Tätigkeitsschwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht und das Allgemeine Zivilrecht.
Innerhalb des privaten Baurechts ist er spezialisiert auf die rechtliche Begleitung von Generalunternehmern und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) größerer Bauvorhaben, die Abwicklung von komplexen Vergütungsstreitigkeiten, die sich aus Zusatzleistungen und vorzeitig beendeten Verträgen sowie aus Bauablaufstörungen ergeben.
Rechtsanwalt Fochler ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein.

arbeitsgemeinschaft für bau- und immobilienrecht

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Rechtsanwalt Torsten Franik

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Torsten Franik, Jahrgang 1970, ist nach seinem Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin und anschließendem Referendariat in Berlin mit verschiedenen Stationen bei Gerichten und Behörden sowie einer Auslandsstation in Paris seit 1998 als Rechtsanwalt tätig.
Nach erfolgreicher Qualifikation ist er zudem seit dem Jahre 2007 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er betreut dabei alle Bereiche des Individualarbeitsrechtes, wie etwa Fragen des Kündigungsschutzrechtes oder der Arbeitsvertragsgestaltung. Darüber hinaus ist er auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechtes tätig und übernimmt dort die Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Angelegenheiten.

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Rechtsanwalt Marco Wartat

Rechtsanwalt Marco Wartat, Jahrgang 1972, studierte von 1994 bis 2001 an der Universität Rostock.
Nach dem in Mecklenburg-Vorpommern absolvierten Referendariat war er zunächst von 2004 bis 2006 als Assessor und angestellter Rechtsanwalt und seitdem als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das allgemeines Zivilrecht, das Mietrecht, das Verwaltungsrecht sowie das Familien- und Erbrecht. Ebenso übernimmt er die Strafverteidigung und die sozialrechtliche Vertretung auf den Gebieten des Behinderten- und Rentenrechtes sowie des Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung.

RA Julia Fochler

Rechtsanwaltin Julia Fochler

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Julia Fochler beendete im Jahr 2008 erfolgreich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Nach Absolvierung des Referendariats in Berlin legte sie im Jahr 2011 die 2. Juristische Staatsprüfung ab und arbeitete anschließend bis März 2015 als angestellte Rechtsanwältin in einer verkehrs- sowie handels- und gesellschaftsrechtlich orientierten Kanzlei in Berlin.
Sie ist Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Verkehrszivil-, Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeitenrecht, das Transport- und Speditionsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht.